Neben der eigentlichen Produktion in der Grosskueche, haben sich viele Unternehmer die mit der Ausstattung von Grosskuechen handeln eine weitere Marktlücke entdeckt. So kann sich nahezu jeder für eine Feier im größeren Stil seine individuelle Gastronomieausstattung ausleihen. Meist kommt es auf großen Feierlichkeiten zu Engpässen auch bei diversen kleinen Caterern, oder der Kunde möchte auf seinem Fest ein ganz spezielles Gedeck verwenden. Hier setzen viele Verleiher an, und verleihen gegen eine Gebühr, nicht nur Gedecke, sondern auch ganze Küchenausstattungen. Auch die Bestuhlung und Dekorationsmaterial können ausgeliehen werden. Doch viele Anbieter gehen noch einen Schritt weiter.
Vor und Nachteile beim Leasing
Hat man die Absicht ein eigenes Unternehmen im Bereich der Gastronomie zu gründen, so fehlt es oft an Startkapital um sich sofort zu Beginn die Gesamte Ausstattung leisten zu können. Hier besteht die Möglichkeit, wie mittlerweile in fast jeder anderen Branche auch, sich sein Equipment zu leasen. Dies hat gewissen Vor-, allerdings auch ein paar Nachteile. Zu den Vorteilen zählt sicherlich, dass man seine finanziellen Möglichkeiten von Anfang an im Blick hat. Durch eine festgelegte monatliche Rate, kann man die Grosskuechenausstattung günstig leasen. Im Schadenfall müsste man dann lediglich den Eigentümer kontaktieren, welcher dann für die Reparatur der Anlage in der Verantwortung stünde. Der Umfang und die zeitliche Regulierung des Schadens muss allerdings deutlich im Leasingvertrag festgehalten werden, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Eine Regelmäßige Wartung ginge bei geleasten Waren auch an den eigentlichen Eigentümer über. Man müsste lediglich dem Wartungspersonal die Geräte zugänglich machen. Durch die Abnutzung der Geräte würden die Leasingraten irgendwann sinken und schließlich könnte man sich neue Geräte mieten. Diese Leasingraten sind sogar noch steuerlich absetzbar.
Finanzielle Kalkulation von Grosskuechen
Doch wo es Vorteile gibt sind Nachteile meist nicht weit. So ist es nunmal Fakt, dass die geleasten Geräte nie in den Besitz des Leasers übergehen werden. Bei einem möglichen Bankrott des Verleihers könnte es passieren, dass ein Insolvenzverwalter die Geräte zurückfordert indem er den Vertrag vorzeitig kündigt. Auch sind die Kosten die entstehen meist etwas höher als wenn man die Geräte selbst finanzieren würde. Schließlich will der Verleiher ja auch einen gewissen Profit mit seinem Service erreichen. Bereits bei der Planung sollte man sich daher gründlich über die Finanzierung der Ausstattung Gedanken machen. Hier muss sicherlich in vielen Bereichen das eine oder andere mal der Taschenrechner hervorgeholt werden.